Kostentabellen
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Vorsicht!
Seit 01.06.2025 gibt es neue Gebühren, die hier nicht eingearbeitet sind und auch nicht mehr eingearbeitet werden!
Hier können Sie die Gebühren für Rechtsanwälte gemäß § 13 Absatz 1 RVG und Gerichte gemäß § 34 Absatz 2 GKG berechnen. Es sind die typischen Gebührensätze aufgelistet; in die Kästchen rechts können Sie einen bliebigen Gebührensatz eintragen.
Sofern Sie sich für das Prozessrisiko insgesamt interessieren, können Sie dieses mit unserem Prozesskostenrechner ermitteln.
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