Referenzen zu 'Familienrecht'

Sie sehen hier eine kleine Auswahl der von uns im 'Familienrecht' erreichten Erfolge. Einen Auszug der Entscheidung können Sie als PDF ansehen, wenn Sie auf das Zitat unter dem Artikel klicken. Die Seite befindet sich noch im Aufbau.

Kleine Klage – große Wirkung

Der Ehemann unserer Mandantin hatte einen Kredit zum Kauf eines eigenen Grundstücks aufgenommen. Das geschah im Namen der Ehefrau, unserer Mandantin, um deren Bauspardarlehen zu nutzen. Er versprach der Ehefrau, selbstverständlich die Raten zu zahlen. Nach der Ehescheidung wollte er sich an dieses Versprechen nicht mehr erinnern.

Mit Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg wurde er zur weiteren Ratenzahlung im Innenverhältnis verurteilt. Er kommentierte dieses Urteil gegenüber unserer Mandantin wörtlich wie folgt: „Auch hier zahlte sich die Gerissenheit Deines Anwalts für Dich aus: er klagte nur ein paar Raten a 51,13 € ein! Das Gericht urteilte: „nun hat … bereits so viele Raten bezahlt, nun kann er die paar Raten auch noch bezahlen!

Amtsgericht Charlottenburg 218 C 409/06

Streitwert 360,91 €

061058

Einigung bei Ehescheidung

Ehescheidungsverfahren sind verständlicher Weise sehr emotional belastet. Um so schöner ist es daher, wenn beide Parteien doch noch eine einverständliche Regelung finden können. Wir tragen dazu gerne nach besten Kräften bei, aber selbstverständlich nur, wenn die Regelung dem Wunsch unserer Mandantschaft voll entspricht.

In diesem Verfahren konnte nach jahrelangem Rechtsstreit zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandantin ein Vergleich ausgehandelt werden, der nicht nur der sachlichen Rechtslage entsprach, sondern auch den individuellen Lebensverhältnissen in jeder Hinsicht gerecht wurde.

Kammergericht 16 UF 236/01

Streitwert: 41.243,10 €

011058

Streitige Ehescheidung, Auskunft, Zwangsvollstreckung

Der gegnerische Ehemann hat der Scheidung widersprochen und versucht, unserer Mandantin erhebliche Vermögenswerte bei Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Unterhalt vorzuenthalten. Er kam unserer Aufforderung zur Auskunft über seine Einkünfte zur Berechnung des  Unterhalts nicht nach. Wir haben daher bei dem Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg im Rahmen des Scheidungsprozesses ein Teilurteil erwirkt, mit dem der Ehemann zur Auskunft verpflichtet wurde.

FamG Tempelhof-Kreuzberg 171 F 10621/99 Teilurteil

Der Ehemann wollte darauf unsere Mandantin mit vereinzelten Angaben abspeisen und kein geordnetes, vollständiges Verzeichnis vorlegen. Wir haben daher die Zwangsvollstreckung aus dem Teilurteil auf Auskunft betrieben. Das Familiengericht hat unserem Antrag entsprechend Zwangsgeld , ersatzweise Zwangshaft festgesetzt.

FamG Tempelhof-Kreuzberg 171 F 10621/99 ZwV

Die Beschwerde des Ehemannes gegen die Zwangsgeldfestsetzung wurde vom Kammergericht zurückgewiesen.

Kammergericht 3 WF 435/02

Der Ehemann hat sodann die Auskunft erteilt. Der Unterhalt wurde ordnungsgemäß berechnet, der Zugewinn ausgeglichen und die Ehe mit Regelungen des Versorgungsausgleichs geschieden.

FamG Tempelhof-Kreuzberg 171 F 10621/99

Streitwert: 38.971,84 €

991087