Referenzen zu 'Gesellschaftsrecht'

Sie sehen hier eine kleine Auswahl der von uns im 'Gesellschaftsrecht' erreichten Erfolge. Einen Auszug der Entscheidung können Sie als PDF ansehen, wenn Sie auf das Zitat unter dem Artikel klicken. Die Seite befindet sich noch im Aufbau.

Sacheinlage

Bei Insolvenz einer GmbH schauen die Insolvenzverwalter immer zuerst, ob die Stammeinlage vollständig eingezahlt wurde und zur freien Verfügung der GmbH stand. Gibt es hier Differenzen, werden der oder die Gesellschafter auf (Nach-) Zahlung der Stammeinlage in Anspruch genommen. Die Klageerwiderung kann für die Gesellschafter mit erheblichen Darlegungs- und Beweisproblemen verbunden sein, wenn die Stammeinlage vor längerer Zeit oder als Sacheinlage geleistet wurde.

Wir konnten für unseren Mandanten als Gesellschafter darlegen und nach Zeugenvernehmung beweisen, dass die Stammeinlage als Sacheinlage vollumfänglich geleistet worden war. Die Klage des Insolvenzverwalters gegen unseren Mandanten wurde abgewiesen.

Landgericht Berlin 33 O 238/13 vom 02.02.2015

Streitwert: 24.000,00 €

141051

Rechtsstreit um Unternehmensbewertung

Es handelte sich um einen Restitutionsfall. Im Jahr 1994 erwarb die Klägerin von unserer Mandantin 11.752 Aktien an einer Brauerei. Die Höhe des von der Klägerin dafür zu zahlenden Kaufpreises war streitig. Das Verfahren umfasste mit Unterlagen ca. 4.000 Seiten mit diversen Gutachten und umfangreichen Materialien.

Die Klage gegen unsere Mandantin wurde vor dem Landgericht Berlin vollumfänglich und vor dem Kammergericht zu 74% zurückgewiesen.

Landgericht Berlin 9 O 533/94

Kammergericht 2 U 4295/95

Streitwert: 15.338.756,44 DM

941020 951034

Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter

Insolvenzverwalter versuchen bisweilen, ihre Klagen gegen Gläubiger oder Drittschuldner über Prozesskostenhilfe zu finanzieren. Das ist für die Beklagten besonders misslich, da sie auch im Falle des Obsiegens meistens wegen Masseunzulänglichkeit oder sogar Massearmut keine Prozesskostenerstattung erhalten. Es ist daher dringend zu raten, sich schon im Prozesskostenhilfeverfahren gegen die Inanspruchnahme zu wehren.

So hat u. a. hier das Landgericht Berlin den Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters für eine Klage gegen unseren Mandanten auf Einforderung der Stammeinlage nach entsprechender Einlassung durch uns zurückgewiesen. Der Insolvenzverwalter hat darauf unseren Mandanten nicht weiter in Anspruch genommen.

Landgericht Berlin 10 O 544/11

Streitwert: 25.000,00 €

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