Arbeitsrecht

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Ein Schwerpunkt der Kanzlei ist das Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Deglow ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen tätig. Seine erfolgreiche Tätigkeit für unsere Mandanten findet dabei nicht nur vor den Arbeitsgerichten statt. Oftmals lassen sich nicht selten teuere Prozesse schon im Vorfeld vermeiden. Ein wichtiger Baustein unserer Tätigkeit dafür sind frühzeitige Begleitung von Arbeitgebern bei der Bildung und Umsetzung betrieblicher Entscheidungen bzw. umfassende Beratung von Arbeitnehmern bei Veränderungen in ihrem Arbeitsleben.

Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist ständig im Fluss. Wir kennen die Entscheidungen und können durch unsere Spezialisierung helfen, rechtssicher zu handeln. Je besser eine Entscheidung vorbereitet ist, umso eher wird diese auch vor den Arbeitsgerichten bestand haben.

Aufgrund unserer Erfahrung beraten und vertreten wir außergerichtlich und gerichtlich unter anderem:

  • Arbeitgeber bei allen Rechtsfragen der Beschäftigung eigener Arbeitnehmer sowie von Leiharbeitnehmern, bei Erstellung, Abschluss, Änderung und Auflösung von Arbeitsverträgen, Einführung flexibeler Arbeitszeitmodelle und Umstrukturierungen sowie allen Rechtsfragen des Betriebsverfassungsrechts
  • Betriebsräte im Rahmen ihrer innerbetrieblichen Tätigkeit
  • Mitglieder des Betriebsrates bei allen Fragen ihrer eigenen Rechtsstellung