Insolvenzrecht

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Insolvenzrecht

Ein Schwerpunkt der Kanzlei war das Insolvenzrecht. Wir haben Geschäftspartner, Gläubiger, Schuldner und Drittschuldner, auch gegenüber Insolvenzverwaltern, vertreten. Dabei waren wir Gegenwind gewohnt. Wir verwahren uns gegen die Unterstellung, alle Gläubiger, Schuldner und Drittschuldner seien kriminell. Aber wir kennen auch die Schliche der Unredlichen und wissen, wie denen zu begegnen ist.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Römer ist seit 2022 im Ruhestand. Laufende Mandate werden noch abgearbeitet. Unsere Tätigkeit bestand vornehmlich in Ihrer Beratung und ggf. Vertretung als

  • Drittschuldner, bei der Abwehr von Anfechtungs-, Schadensersatz- oder Bereicherungsansprüchen eines Insolvenzverwalters.
  • Schuldner (juristische Person z. B. AG, GmbH, eG, e.V. etc.) zur Abwendung oder Durchführung einer Insolvenz. Das Insolvenzverfahren muss bei rechtzeitiger Antragstellung nicht das Ende des Unternehmens sein; es bietet auch Möglichkeiten zur Sanierung. Eine erfolgreiche Sanierung vor oder in der Insolvenz erfordert aber immer Maßnahmen vor Eintritt eines Insolvenzgrundes. Je längere Zeit vor dem Eintritt eines Insolvenzgrundes bleibt, desto größer sind die Erfolgschancen der Sanierung.
  • Geschäftsführer oder Vorstand vor und in der Insolvenz  der geführten Gesellschaft über Rechte und Pflichten und zur Vermeidung von Strafbarkeit und persönlicher Haftung. Es lauern im Vorfeld einer Unternehmensinsolvenz und bei einer außergerichtlichen Sanierung zahlreiche Straftatbestände und Haftungsrisiken, die hier nicht alle dargestellt werden können. Es wird dringend empfohlen, sich als Geschäftsführer, Vorstand oder Einzelunternehmer frühzeitig Rechtsrat einzuholen! Viele Straftatbestände und Haftungsfälle lassen sich einfach und ohne großen, finanziellen Aufwand vermeiden.
  • Gläubiger (wie bspw. ehem. Geschäftspartner, Lieferanten, Arbeitnehmer), z. B. bei Anmeldung einer Forderung im Insolvenzverfahren, Durchsetzung einer Forderung gegen einen Schuldner, Aussonderung oder Absonderung von Gegenständen im Insolvenzverfahren.
  • Geschäftspartner des Insolvenzverwalters, z. B. bei Verhandlungen oder Auseinandersetzungen mit Insolvenzverwalter/inne/n über den Erwerb von Sachen oder Rechten aus der Insolvenzmasse.