11.03.2013

Streitige Ehescheidung, Auskunft, Zwangsvollstreckung

Der gegnerische Ehemann hat der Scheidung widersprochen und versucht, unserer Mandantin erhebliche Vermögenswerte bei Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Unterhalt vorzuenthalten. Er kam unserer Aufforderung zur Auskunft über seine Einkünfte zur Berechnung des  Unterhalts nicht nach. Wir haben daher bei dem Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg im Rahmen des Scheidungsprozesses ein Teilurteil erwirkt, mit dem der Ehemann zur Auskunft verpflichtet wurde.

FamG Tempelhof-Kreuzberg 171 F 10621/99 Teilurteil

Der Ehemann wollte darauf unsere Mandantin mit vereinzelten Angaben abspeisen und kein geordnetes, vollständiges Verzeichnis vorlegen. Wir haben daher die Zwangsvollstreckung aus dem Teilurteil auf Auskunft betrieben. Das Familiengericht hat unserem Antrag entsprechend Zwangsgeld , ersatzweise Zwangshaft festgesetzt.

FamG Tempelhof-Kreuzberg 171 F 10621/99 ZwV

Die Beschwerde des Ehemannes gegen die Zwangsgeldfestsetzung wurde vom Kammergericht zurückgewiesen.

Kammergericht 3 WF 435/02

Der Ehemann hat sodann die Auskunft erteilt. Der Unterhalt wurde ordnungsgemäß berechnet, der Zugewinn ausgeglichen und die Ehe mit Regelungen des Versorgungsausgleichs geschieden.

FamG Tempelhof-Kreuzberg 171 F 10621/99

Streitwert: 38.971,84 €

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