Der Insolvenzverwalter behauptete nach rechtskräftiger Abweisung seiner Klage, eine Urkunde gefunden zu haben, aus der sich eine Verurteilung unserer Mandantin ergebe.
Die Restitutionsklage des gegnerischen Insolvenzverwalters wurde vom Kammergericht mit Urteil 2.U.41/03 und seine Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof mit Beschluss IX ZR 34/05 zurückgewiesen.
Kammergericht 2 U 10/07, 2 U 41/03
Streitwert: 3.000.000,00 €
021111