4.01.2017

Sacheinlage

Bei Insolvenz einer GmbH schauen die Insolvenzverwalter immer zuerst, ob die Stammeinlage vollständig eingezahlt wurde und zur freien Verfügung der GmbH stand. Gibt es hier Differenzen, werden der oder die Gesellschafter auf (Nach-) Zahlung der Stammeinlage in Anspruch genommen. Die Klageerwiderung kann für die Gesellschafter mit erheblichen Darlegungs- und Beweisproblemen verbunden sein, wenn die Stammeinlage vor längerer Zeit oder als Sacheinlage geleistet wurde.

Wir konnten für unseren Mandanten als Gesellschafter darlegen und nach Zeugenvernehmung beweisen, dass die Stammeinlage als Sacheinlage vollumfänglich geleistet worden war. Die Klage des Insolvenzverwalters gegen unseren Mandanten wurde abgewiesen.

Landgericht Berlin 33 O 238/13 vom 02.02.2015

Streitwert: 24.000,00 €

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