Unsere Mandantin, eine GmbH, hatte einem Arbeitnehmer Vergütung überzahlt und diese nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses zurückgefordert. Der Arbeitnehmer hat unter anderem Entreicherung eingewandt und Widerklage auf Nachweis zur Abführung der Sozialabgaben erhoben.
Mit Urteil des Arbeitsgerichts Berlin wurde der Arbeitnehmer überwiegend zur Rückzahlung der zuviel gezahlten Vergütung verurteilt. Den Entreicherungseinwand ließ das Arbeitsgericht Berlin nicht durchgreifen. Die Widerklage des Arbeitnehmers wies das Arbeitsgericht Berlin vollumfänglich ab.
Arbeitsgericht Berlin 53 Ca 18048/11 und 53 Ca 5321/12
Gesamtstreitwert: 7.142,67 €
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