Der Ehemann unserer Mandantin hatte einen Kredit zum Kauf eines eigenen Grundstücks aufgenommen. Das geschah im Namen der Ehefrau, unserer Mandantin, um deren Bauspardarlehen zu nutzen. Er versprach der Ehefrau, selbstverständlich die Raten zu zahlen. Nach der Ehescheidung wollte er sich an dieses Versprechen nicht mehr erinnern.
Mit Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg wurde er zur weiteren Ratenzahlung im Innenverhältnis verurteilt. Er kommentierte dieses Urteil gegenüber unserer Mandantin wörtlich wie folgt: „Auch hier zahlte sich die Gerissenheit Deines Anwalts für Dich aus: er klagte nur ein paar Raten a 51,13 € ein! Das Gericht urteilte: „nun hat … bereits so viele Raten bezahlt, nun kann er die paar Raten auch noch bezahlen!„
Amtsgericht Charlottenburg 218 C 409/06
Streitwert 360,91 €
061058