Ein Insolvenzverwalter weigerte sich, dem Absonderungsrecht unserer Mandantin nachzukommen. Unsere Mandantin hatte seinerzeit mit der Insolvenzschuldnerin eine entsprechende Sicherheit durch Verpfändung von Kontoguthaben und Wertpapierdepots vereinbart und eine Schiedsgerichtsabrede getroffen.
Vor dem hochrangig besetzten Schiedsgericht wurde unserer Klage auf Herausgabe der Kontoguthaben und Wertpapierdepots vollumfänglich stattgegeben.
Streitwert: 4.387.134,02 €
031060