Unserem Mandanten wurde zusammen mit drei weiteren Angeklagten mit Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Berlin zur Last gelegt, zahlreiche Menschen systematisch betrogen, bewuchert und im Einzelfall auch erpresst zu haben.
In der sieben Tage umfassenden Hauptverhandlung haben sich die Zeugen nach entsprechendem Vorhalt der Verteidigung in Widersprüche verstrickt oder konnten zu den notwendigen Tatbestandsmerkmalen nichts Überzeugendes bekunden.
Die Angeklagten waren aus tatsächlichen Gründen freizusprechen. Den Angeklagten war nicht mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachzuweisen, dass sie die ihnen zur Last gelegten Straftatbestände erfüllt haben.
Amtsgericht Tiergarten (216) 223 Js 538/11 Ls (22/12)
Unser Mandant hat trotz des Freispruchs eingesehen, dass seine Tätigkeit moralisch zweifelhaft war. Er übt nun einen anständigen Beruf aus.
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