Unsere Mandantin war Tochter des Erblassers, der zuletzt mit einer neuen Lebensgefährtin zusammen wohnte. Die Lebensgefährtin sollte so erben, als sei sie mit dem Erblasser verheiratet gewesen. Sie erteilte jedoch keine vollständige Auskunft über den Nachlass und legte kein vollständiges Nachlassverzeichnis vor. Sie ließ zwar durch ihre Rechtsanwälte vereinzelte Angaben machen; diese waren aber erkennbar nicht vollständig. Sie war auch nicht bereit, den Nachlass den Erbquoten entsprechend zu teilen. Nachdem alle außergerichtlichen Einigungsversuche gescheitert waren, haben wir für unsere Mandantin Teilungsklage erhoben.
Vor dem Landgericht Berlin konnte wir dann für unsere Mandantin einen für alle Parteien zufrieden stellender Vergleich schließen.
Landgericht Berlin 28.O.223/98
Streitwert: 94.434,00 DM
971106