Oft vertrauen Arbeitgeber oder andere Schuldner darauf, der Arbeitnehmer/ Gläubiger werde seinen Anspruch ohnehin nicht weiter verfolgen. Ein Rechtsanwalt kostet ja Geld und ein Gerichtsverfahren macht Mühe. Die Kosten werden vor dem Arbeitsgericht erster Instanz bei Obsiegen nicht erstattet, § 12a ArbGG.
Hier lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung oder der Mut zum Risiko. Wird der Arbeitgeber/ Schuldner dann doch gerichtlich in Anspruch genommen, fällt seine Verteidigung schnell in sich zusammen. Wir haben schon zahlreiche Anerkenntnis- und Versäumnisurteile für unsere Mandanten „erstritten“, teils ohne jeden Widerstand, teils nach anfänglichem Sträuben.
Arbeitsgericht Berlin 4 Ca 37199/99
Streitwert: 14.636,63 DM
991094
Arbeitsgericht Berlin 53 Ca 19653/03
Streitwert: 38.400,45 €
031134