Entgegen verbreiteter Meinung muss ein Arbeitgeber nicht bei jeder Kündigung ohne Weiteres eine Abfindung an den Arbeitnehmer zahlen. Will der Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten, kommt es auf das Durchhaltevermögen und das Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers an, der sich auch aus diesem Grund im Kündigungsschutzprozess besser durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen sollte.
Wir konnten schon in zahlreichen Fällen Abfindungen für unsere Mandanten als Arbeitnehmer nach deren Kündigung aushandeln, teilweise auch erst in zweiter Instanz.
Arbeitsgericht Berlin 89 Ca 12676/02
Vergleich: 2.800,00 €
021044
Landesarbeitsgericht Berlin 21 Sa 1886/15
Vergleich: 20.000,00 €
151138