Rechtsgebiete

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Schwerpunkte der Kanzlei sind Insolvenzrecht und Arbeitsrecht, wobei selbstverständlich auch die damit zusammenhängenden Rechtsgebiete bearbeitet werden:

Wirtschaftsprivatrecht

Als Oberbegriff umfasst es die Rechtsbeziehungen zwischen Herstellern, Händlern, Dienstleistern und Verbrauchern für die das Bürgerliche Recht und Handelsrecht maßgeblich ist.

Insolvenzrecht

war ein Schwerpunkt dieser Kanzlei. Es wurde vornehmlich von Rechtsanwalt Dr. Römer als Fachanwalt bearbeitet. Näheres sehen Sie bitte hier.

Arbeitsrecht

ist ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei und regelt vor allem das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es wird vornehmlich von Rechtsanwalt Sven Deglow als Fachanwalt bearbeitet. Näheres sehen Sie bitte hier.

Handelsrecht

als Sonderprivatrecht der Kaufleute umfasst u. a. das Recht der Handelsvertreter, Kommission und sonstige Handelsgeschäfte.

Bankrecht

umfasst die Rechtsverhältnisse der Kreditinstitute, die einzelnen Bankgeschäfte und Geschäfte des Kreditgewerbes.

Mietrecht

im Rahmen des Wirtschaftsprivatrechts betrifft vornehmlich Gewerberaummietrecht, aber auch gerne und vielfach privates Mietrecht und Genossenschaftsrecht.

Schadensersatzrecht

aus Vertrag oder Gesetz, sog. unerlaubte Handlung, verpflichtet zum Ersatz des zugefügten Schadens und wird hier im gesamten Wirtschafts- und Privatrecht bearbeitet.

IT-Recht

früher auch unter „EDV-Recht“ und „Computerrecht“ bekannt ist ein Interessenschwerpunkt dieser Kanzlei und wird von Rechtsanwalt Deglow bearbeitet.

Strafrecht

wird von uns vor allem  im Rahmen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere als Insolvenzstrafrecht übernommen.