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Rechtsanwalt und Notar Sven Deglow unterstützt Sie im notariellen Bereich bei sämtlichen beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäften und Beglaubigungen.

Die Gestaltung rechtssicherer Urkunden, auch für komplexe Situationen, stellt oftmals eine Herausforderung dar, welche durch eine individuelle Beratung und die Ermittlung Ihrer Wünsche und Ziele gemeistert werden kann.

Die Abwicklung notarieller Rechtsgeschäfte wie

  • Immobilienkaufverträge
  • Teilungserklärungen für die Aufteilung in Wohnungseigentum
  • Gesellschaftsverträge
  • Eheverträge
  • Erbverträge
  • Testamente

gehören zum Kern des hiesigen notariellen Tätigkeitsbereiches.

Der Wunsch, dass die eigenen Interessen auch dann noch berücksichtigt werden, wenn man sich nicht mehr selber darum kümmern kann, bewegt immer mehr Menschen dazu, sich für eine

  • Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

zu entscheiden, und dass nicht erst im Alter. Unerwartetes kann jeden ereilen. Liegt eine Vorsorgeurkunde vor, können sich dann die darin benannten nahen Angehörigen oder andere Personen des Vertrauens um alles Erforderliche kümmern, ohne dass ein Gericht eine fremde Person als Betreuer bestellen muss. Die Möglichkeit, Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer zu registrieren, sichert im Ernstfall, dass diese auch beachtet werden.

Liegen bei Ihnen gesundheitliche Beeinträchtigungen vor, welche ein Aufsuchen der Kanzlei hindern, kann eine Beurkundung im Einzelfall auch an einem Ort in Berlin Ihrer Wahl erfolgen.